Ungewöhnliches Einkaufsverhalten
Amtsgericht verurteilt zwei Männer zu Geldstrafen, weil sie mutmaßlich im Baumarkt nicht bezahlen wollten / Berufung angekündigt.
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BAD SÄCKINGEN. Ein etwas ungewöhnliches Einkaufsverhalten in einem Baumarkt in Bad Säckingen hat zwei Angeklagten eine Verurteilung wegen versuchten Diebstahls eingebracht. Das Amtsgericht Bad Säckingen verurteilte einen 25 Jahre alten Mann zu einer Geldstrafe von 2500 Euro (30 Tagessätze à 50 Euro und einen 22-Jährigen zu 1500 Euro (30 Tagessätze à 50 Euro).
Es stellte sich die Frage, ob der Zahlungsvorgang der beiden Einkäufer noch im Gange oder bereits abgeschlossen war, als der Ladendetektiv eingriff. Staatsanwaltschaft und Gericht kamen zum Schluss, dass die Angeklagten, ...