"Uneinsichtigkeit ist unbegreiflich"
Das Land weigert sich trotz OLG-Urteil, einem fälschlicherweise als Brandstifter verdächtigten Horbener Schadenersatz zu zahlen.
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FREIBURG. Das Land ist weiterhin nicht bereit, einem fälschlicherweise als Brandstifter verdächtigtem Mann Schadenersatz und Schmerzensgeld für die erlittene Untersuchungshaft sowie das Abhören seiner Wohnung zu bezahlen. Sowohl die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe wie das Regierungspräsidium Freiburg haben aus grundsätzlichen Erwägungen gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Freiburg Revision eingelegt.
Hintergrund ist die bis heute nicht aufgeklärte Brandserie in Horben bei Freiburg 1992 bis 1995, von dem besonders ein Hof betroffen war. Im Oktober 1997 war einer der Söhne des Hofbesitzers sechs Wochen in Untersuchungshaft, nachdem er zuvor fast ...