Umweltschutz gilt auch für Badespaß

BZ-Plus Private Pools müssen mit Frischwasser aus dem Trinkwassernetz befüllt werden, eigene Brunnen sind nicht mehr erlaubt.  

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Ein Pool im eigenen Garten ist der Traum so manchen Eigenheimbesitzers.  | Foto: BV Schwimmbad und Wellness
Ein Pool im eigenen Garten ist der Traum so manchen Eigenheimbesitzers. Foto: BV Schwimmbad und Wellness

(BZ). Bei Sommerhitze einfach in den Garten gehen und sich im privaten Pool oder im eigenen Schwimmbecken erfrischen – viele Menschen erfüllen sich diesen Traum und machen ihr Zuhause zur Urlaubs- und Wohlfühloase. Doch auch dafür gibt es im Interesse des Umweltschutzes feste Regeln.

Der Verkauf von Pools und Schwimmbecken aller Art floriert, zumal für die öffentlichen Schwimmbäder wegen der Corona-Vorschriften Einlassbeschränkungen gelten und Badeseen nicht jedermanns Geschmack sind. Für viele, ...

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