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  • Di, 22. Oktober 2002
    Kreis Breisgau-Hochschwarzwald

     

Am 1. Januar des kommenden Jahres tritt eine Novellierung der Trinkwasserverordnung in Kraft.

BREISGAU-HOCHSCHWARZWALD/ FREIBURG (sf). Zum 1. Januar 2003 tritt eine Novellierung der Trinkwasserverordnung in Kraft. Neu ist, dass Kommunen, Eigenbetriebe und Versorgungsverbände, in Abstimmung mit den Gesundheitsämtern Maßnahmepläne erstellen müssen, die regeln, was im Falle von gesundheitsgefährdenden Verunreinigungen zu tun ist. Die Verordnung setzt zudem einen gewissen technischen Standard als verbindlich fest und zwingt die Wasserversorger dazu qualifizierte Fachkräfte einzustellen.

Als gelungen wertet Johann-Martin Rogg, Produktionsleiter bei der Badenova, die Novellierung: "Sie sichert die Qualität des fertigen Trinkwassers", sagt er. "Das heißt nicht, dass die bisherige Versorgung schlecht ...

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