Skurriler Wunsch eines Fahrgasts
Übers eingeschlagene Fenster zum Taxigeld
Erst nachdem er eine Fensterscheibe seiner Wohnung eingeschlagen hatte, konnte ein Fahrgast die Kosten für eine Taxifahrt begleichen.
Fr, 26. Mai 2017, 11:57 Uhr
Lahr
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