Überfall auf Wehrlosen

Jugendschöffengericht verurteilt ägyptischen Flüchtling zu zweieinhalb Jahren Jugendstrafe.  

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Eine gefährliche Körperverletzung, bei der das Opfer üble Verletzungen davontrug und seines Mobiltelefons beraubt wurde, hat das Freiburger Jugendschöffengericht beschäftigt. Das Geschehen liegt schon mehr als ein Jahr zurück. Der heute 19-jährige Angeklagte, ein ägyptischer Flüchtling, der wegen eines Einbruchs in Haft ist, wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten Jugendstrafe verurteilt.

Am 23. Dezember 2014 soll der Mann gegen ein Uhr nachts zusammen mit einer damals 20-jährigen Deutschen einen Flüchtling somalischer Herkunft verprügelt. Zahlreiche Prellungen, starke Schmerzen, Sehprobleme und mehrere gebrochene Zähne erlitt das damals ebenfalls 19-jährige Opfer, dem auch das Handy gestohlen worden war. In den Pressemeldungen der Polizei tauchte der Vorfall seinerzeit nicht auf. Laut Polizeisprecherin Laura Riske würde nicht jede Körperverletzung der Öffentlichkeit gemeldet. Es komme auf die Ausgestaltung der Tat und den jeweiligen Sachbearbeiter an.

Gegenüber der Richterin Cornelia Grau machte der Angeklagte, der Ende 2013 als Flüchtling nach Deutschland gekommen war, keine erhellenden Aussagen zum Tatablauf. Wiederholt erklärte der junge Mann, der von Rechtsanwalt Stephan Althaus vertreten wurde und für den ein Dolmetscher übersetzte, lediglich, dass er zum Zeitpunkt des Überfalls stark alkoholisiert gewesen sei und unter Drogen gestanden habe.

Das Opfer, ein junger Somalier, leidet bis heute an den Folgen.

Das Opfer, das bis heute physisch und psychisch unter den Folgen der Tat leidet, schilderte die Details. Demnach war der Somalier zunächst mit der jungen Frau ins Gespräch gekommen und dann völlig unvermittelt von dem nun Angeklagten zu Boden geworfen, von beiden geschlagen und von der Frau auch getreten worden. Als er nach einem Tritt auf die Hand sein Handy fallen ließ, griff es sich der Angeklagte und flüchtete, ehe Polizeibeamte eintrafen, die von Passanten verständigt worden waren. Rund zwei Stunden später wurde der Täter bei einem Einbruch in einen Supermarkt festgenommen. Für diese Straftat ist der junge Mann bereits im März 2015 verurteilt worden. Mit den Ereignissen auf der Stadtbahnbrücke wurde er erst im Mai 2015 in Verbindung gebracht: Die Mittäterin hatte nach ihrer Verurteilung in einem Schreiben an die Anwältin des Opfers den Namen des Mannes genannt.

Auf die Frage, warum er und seine Mittäterin den jungen Somalier derart brutal verprügelt hätten, gab der unter anderem wegen Körperverletzung bereits vorbestrafte Angeklagte keine Antwort. Die für die Tat bereits verurteilte Frau sagte aus, das Ganze habe sich "einfach so ergeben". Einen rassistischen Hintergrund verneinten sowohl sie als auch der Angeklagte. Richterin Grau konnte sich eines Kommentars nicht enthalten: "Und jetzt sitzen wir da, und keiner weiß, warum – das kann, doch nicht sein!" Angesichts der Fakten akzeptierte auch der Anwalt des Angeklagten das Urteil.

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