Mietrecht
Trotz Nachtruhe: Mieter dürfen auch nach 22 Uhr duschen
Nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes (DMB) gilt von 22 bis 6 Uhr zwar die sogenannte Nachtruhe, aber nicht uneingeschränkt. Es gibt Ausnahmen.
dpa
Sa, 18. Nov 2017, 20:27 Uhr
Haus & Garten
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen