Account/Login

Tibeterin flieht aus der Schweiz

Nach Ablehnung ihres Asylgesuchs begibt sich die Frau nach Frankreich und erhält Anerkennung als Flüchtling.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Die Behörden in der Schweiz und in Fra...in zu  unterschiedlichen Ergebnissen.   | Foto: Symbolfoto: Landratsamt Emmendingen
Die Behörden in der Schweiz und in Frankreich kamen im Fall des Asylantrags einer 46-jährigen Tibeterin zu unterschiedlichen Ergebnissen. Foto: Symbolfoto: Landratsamt Emmendingen

KANTON AARGAU. Mit ihrer Reise, die sie aus der Illegalität bringen sollte, musste eine Tibeterin das Gesetz brechen. Denn eigentlich hätte sie nicht einmal den Kanton Aargau verlassen dürfen. Das Asylgesuch in der Schweiz war längst abgelehnt, im Aargau lebte sie von 7,50 Franken Sozialhilfe am Tag und mit der quälenden Ungewissheit. Sie hätte ausreisen müssen, konnte aber nicht, weil ihr die entsprechenden Papiere fehlten. Die Flucht nach Frankreich war für die 46-Jährige eine Flucht aus der Perspektivlosigkeit.

Im November 2016 stellte sie in Frankreich einen Asylantrag, einen Monat später wurde ihr die Anerkennung als Flüchtling gewährt. Dies zeigt ein Dokument der französischen Behörden. Begründet wird die Entscheidung mit der Genfer Flüchtlingskonvention, wonach als Flüchtling gilt, ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel