Tatbeteiligung nicht zweifelsfrei nachzuweisen
Schöffengericht spricht 26-Jährigen frei, dem vorgeworfen wurde, die DB-Verkaufsstelle in Weil überfallen zu haben / Geldstrafe wegen Widerstandes gegen Polizei.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
WEIL AM RHEIN. Ein 26-Jähriger ist am Schöffengericht vom Vorwurf, er sei an einem Raubüberfall auf die Bahnfahrkarten-Verkaufsstelle am Rathausplatz beteiligt gewesen, freigesprochen worden. Wegen Widerstandes gegen Polizeibeamte in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung wurde er aber zu 500 Euro Geldstrafe verurteilt.
Die Verkaufsstelle war am Vormittag des 4. November 2014 von zwei maskierten jungen Männern überfallen worden. Den 26-jährigen Angeklagten traf die Polizei unmittelbar nach der Tat in der Nähe des Tatortes an, und zwar in der Richtung, in ...