Tagesmutter gewinnt gegen Landkreis

BZ-Plus Ines Vogelmann aus Allmannsweier hat sich erfolgreich gegen eine Obergrenze bei der Betreuung von unter Dreijährigen gewehrt.  

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Ines Vogelmann  | Foto: Ulrike Derndinger
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Ines Vogelmann Foto: Ulrike Derndinger

SCHWANAU-ALLMANNSWEIER. Sie hat Kampfgeist. Ines Vogelmann, Tagesmutter aus Allmannsweier, hat sich erfolgreich gegen eine Obergrenze des Jugendamts für unter Dreijährige gewehrt. Laut Amt soll damit die Qualität der Betreuung gesichert werden – bei der Tagesmutter stößt die Regelung jedoch auf größtes Unverständnis.

Wer als Tagesmutter oder -vater kleine Kinder privat bei sich zu Hause betreuen will, braucht dafür die Erlaubnis des Jugendamts. Ines Vogelmann macht den Job gern und weil ihre sogenannte Pflegeerlaubnis turnusgemäß nach fünf Jahren demnächst auslief, beantragte sie 2016 eine neue. Es wurde ihr schriftlich bestätigt, dass sie bis 2021 weitermachen dürfe. Allerdings gab es einen pauschalen Zusatz, der ihr gar nicht gefiel: "Diese Erlaubnis berechtigt Sie zur Betreuung von bis zu acht fremden Kindern ... jedoch dürfen nicht mehr als drei Kinder, die jünger als drei Jahre sind, gleichzeitig betreut werden." In ...

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