Strafnachlass ohne Geständnis
Buttersäureanschlag: Das Urteil wird in eine Geldstrafe umgewandelt / Die Geschädigten warten bis heute auf Schadensersatz
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TITISEE-NEUSTADT Mit einem Lächeln wendet sich die Frau dem Ausgang von Saal II des Landgerichts Freiburg zu, die Geschädigten und ihr Anwalt sehen ihre Befürchtungen bestätigt, der Staatsanwalt kündigt schon Revision an. Soeben hat der Richter das im November 2007 vom Amtsgericht Neustadt verhängte Urteil für die Anstiftung zum Buttersäureanschlag auf das Neustädter Bekleidungsgeschäft Jasmin umgewandelt: von sieben Monaten auf Bewährung in eine Geldstrafe.
Die damals verurteilte Neustädterin, die bis vor kurzem selbst ein Modegeschäft führte, hat eingeschränkte Berufung eingelegt. Das bedeutet, dass es ihr nicht um den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung geht; der gilt als erwiesen. Die 60-Jährige will das Strafmaß neu beurteilt haben. Da bei einer solchen Berufung ein ...