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Strafe zur Bewährung für alkoholisierte Steuerfrau

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Weil sie alkoholisiert mit einem Güterschiff in ein Tor der Rheinschleuse Iffezheim gefahren ist, ist eine Steuerfrau zu fünf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die 50-Jährige habe den Unfall verursacht, da sie getrunken habe und danach wohl eingeschlafen sei, urteilte das Schifffahrtsgericht am Montag in Kehl. Verletzt wurde bei dem Unfall vor einem Jahr niemand, es entstand aber ein Millionenschaden. Mit seinem Urteil blieb das Gericht etwas unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die sechs Monaten auf Bewährung gefordert hatte. "Der Alkohol war ursächlich für den Unfall", so Staatsanwalt Martin Seifert. Die Steuerfrau hatte vor Gericht ausgesagt, damals bewusstlos gewesen zu sein. "Es gab einen Stoß, Rufe, dann kam ich zu mir", berichtete die 50-Jährige. Sie räumte ein, Wein getrunken zu haben. Die Blutalkoholkonzentration soll bei ihr zur Tatzeit mindestens 1,13 Promille betragen haben.

Ressort: Südwest

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Di, 26. November 2024: PDF-Version herunterladen

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