Strafe nach spätem Geständnis
Staatsanwalt hatte mit Berufung Erfolg / Vor dem Landgericht räumt ein 51-Jähriger ein, betrunken Auto gefahren zu sein.
Manfred Hüfner
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BAD SÄCKINGEN/WALDSHUT-TIENGEN. "Im Zweifel für den Angeklagten", entschied das Amtsgericht Bad Säckingen im Sommer vergangenen Jahres. Der Angeklagte, ein 51 Jahre alter Dachdeckermeister, war damals vom Vorwurf frei gesprochen worden, er sei am Abend des Fridolinsfests betrunken mit seinem Auto unterwegs gewesen. In der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Waldshut-Tiengen gab der Mann nun zu, damals doch am Steuer gesessen zu haben. Das Urteil folgte prompt.
Die Staatsanwaltschaft hatte anscheinend doch den richtigen Riecher, als sie gegen den Freispruch aus Bad Säckingen Berufung einlegte. Sie wollte eine Verurteilung des Dachdeckermeisters erreichen, denn die ...