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Betreuung von Kleinkindern

Stadt sucht nach neuen Wegen

Ab dem Kindergartenjahr 2013/14 besteht ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren. Vor diesem Hintergrund drehte sich in der Gemeinderatssitzung alles um die Kinderbetreuung. Verschiedene Betreuungsformen wurden vorgestellt.  

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BONNDORF. Ab dem Kindergartenjahr 2013/14 besteht ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder vom vollendeten ersten bis zum dritten Lebensjahr. Die Kommunen sind aufgefordert, einen bedarfsgerechten Ausbau der Betreuungsplätze in die Wege zu leiten. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund drehte sich in der Gemeinderatssitzung am Montagabend alles um die Kleinkinderbetreuung. Quasi im Zeitraffer wurden in der Sitzung verschiedene Betreuungsformen und -Möglichkeiten vorgestellt.

Zunächst gaben Andrea Manow und Manuela Boutaba Einblick in die Arbeit von Tagesmüttern. Insgesamt drei Tagesmütter gibt es bereits in Bonndorf, die eine Tagespflege in familienähnlicher Betreuungsform auch für Kinder unter drei Jahren anbieten. Eine Tagespflegeperson, die sich fachlich, persönlich und gesundheitlich eignet, ...

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