Account/Login

Rechtsstreit

Stadt Lahr lehnt eine Mediation im Sulzer Bolzplatz-Streit ab

Christian Kramberg
  • Mi, 16. Oktober 2024, 18:39 Uhr
    Lahr

     

Im Rechtsstreit um den Bolzer Sulzplatz, bei dem Anwohner unter anderem wegen des Lärms klagen, hat die Stadtverwaltung eine vom Gericht vorgeschlagene Mediation abgelehnt. Nun muss der Richter entscheiden.

Der Bolzplatz auf dem Hof der Grundsch...zwischen Anwohnern und der Stadt Lahr.  | Foto: Christian Kramberg
Der Bolzplatz auf dem Hof der Grundschule Sulz bleibt weiter ein Thema eines Rechtsstreits zwischen Anwohnern und der Stadt Lahr. Foto: Christian Kramberg
Grund des Rechtsstreits ist der Bolzplatz auf dem Hof der Sulzer Grundschule, der von Kindern und Jugendlichen täglich rege genutzt wird. Wegen dem Lärm, aber auch wegen Randale, Sicherheitsmängeln und Sachbeschädigungen – so die Kritik – haben Anwohnerinnen und Anwohner vor dem Verwaltungsgericht Freiburg eine Klage eingereicht haben. Das Ziel: Der Bolzplatz soll an Werktagen ab 16.30 Uhr und an Wochenenden ganz geschlossen werden. Im September hatte das Gericht ein Schlichtungsverfahren – eine Mediation – vorgeschlagen. Einigen sich Anwohner und Stadtverwaltung auf diesem Weg, dann wäre das Verfahren beendet.

Bürgermeiste bestätigt die Haltung der Stadt

Wie die Lahrer Anwaltskanzlei Dr. Schalk & Kollegen, die die Kläger vertritt, am Mittwochabend in einer Pressemitteilung informiert hat, lehnt die Stadtverwaltung diese Mediation ab. Das bestätigt der Erste Bürgermeister Guido Schöneboom auf Nachfrage der Badischen Zeitung. Der Grund: "Die Forderungen, die erhoben werden, weichen nicht von den ursprünglichen ab." Das heißt: Die Klägerseite bestehe auf einer Schließung des Bolzplatzes ab 16.30 Uhr und an den Wochenenden. "Es ist wenig lösungsorientiert, über etwas zu debattieren, was wir nicht wollen und können", sagt Schöneboom. Die Forderung, den Bolzplatz um 16.30 Uhr zu schließen, bezeichnet er als "weltfremd", allenfalls eine Sperrung an Sonntagen ist für ihn verhandelbar. "Ich kann nicht etwas versprechen, was ich nicht halten kann", sagt der Erste Bürgermeister, der wenig Verständnis für den Standpunkt der anderen Seite zeigt. Als Eltern müsse man doch früh sein, wenn Kinder einen geschützten Raum haben – "und das ist ein Bolzplatz".

Klägerseite zeigt sich enttäuscht

Die Klägerseite zeigt sich derweil enttäuscht von der Haltung der Stadtverwaltung. Ein solches Mediationsverfahren ziele auf eine einvernehmliche Lösung des Interessenkonflikts der Beteiligten ab, schreibt Rechtsanwalt Thomas Tock. Es eigne sich vor allem für Konfliktsituationen, in denen eine dauerhafte Beziehung zwischen den Konfliktbeteiligten bestehe, die erhalten oder verbessert werden soll, der Konflikt über die für den Rechtsstreit relevanten Positionen hinausgehe oder in denen alle Beteiligten an einer möglichst raschen und endgültigen Lösung interessiert seien. In dem vorliegenden Streit hätte sich die Mediation insbesondere deshalb angeboten, "weil unsere Nachbarn in der Nachbarschaft des Schulhofs und dem dort befindlichen Bolzplatz wohnen, so dass sie dauerhaft von den dort stattfindenden Nutzungen in tatsächlicher Hinsicht betroffen sind". Erfahrungsgemäß könne eine Gerichtsentscheidung nachbarschaftliche Konflikte wie die vorliegenden nicht zur Zufriedenheit aller Betroffenen bereinigen. "Insoweit erstaunt es doch sehr, dass die Stadt Lahr ein solches Mediationsverfahren kategorisch abgelehnt hat", heißt es in der Pressemitteilung abschließend.

Käfig kommt für Guido Schöneboom nicht in Frage

Einen möglichen Kompromiss hatte Rechtsanwalt Thomas Tock im September gegenüber der Badischen Zeitung formuliert. Neben der Einschränkung der Nutzungszeiten, wobei sich über die Uhrzeit 16.30 Uhr diskutieren lasse, könnten sich die Anwohner ein höheres Metallgitter – eine Art Käfig – um das Spielfeld vorstellen. "Einigen wäre damit schon sehr geholfen", betonte Tock. Würde dann noch verstärkt kontrolliert, um Partys von Jugendlichen samt negativen Folgen einzudämmen, dann sei aus Sicht des Anwalts ein Kompromiss in Sichtweite. "Die Anwohner hatten nie etwas dagegen, dass dort Kinder spielen."

Für Guido Schöneboom kommt das aber nicht in Frage: "Über einen Käfig möchte ich nicht ansatzweise nachdenken." Und eine "Lex Sulz" für die Kontrollen des Kommunalen Ordnungsdiensten lehne er ab. Damit landet die Angelegenheit wohl endgültig vor Gericht. Schöneboom ist gespannt, zumal die Frage für ihn offen ist, ob alle Klagenden wirklich direkt vom Bolzplatz betroffen sind: "Da bin ich auf die Bewertung des Gerichts außerordentlich gespannt, wenn der Klage stattgegeben wird."

Ressort: Lahr

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Do, 17. Oktober 2024: PDF-Version herunterladen

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Kommentare

Liebe Leserinnen und Leser,
die Kommentarfunktion ist aktuell geschlossen, es können keine neuen Kommentare veröffentlicht werden.

Öffnungszeiten der Kommentarfunktion:
Montag bis Sonntag 6:00 Uhr - 00:00 Uhr


Weitere Artikel