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Staatsanwalt fordert 18 Monate

Plädoyers im Geothermie-Prozess / Hug sieht Politik entlastet  

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BASEL. 18 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung fordert die Staatsanwaltschaft für den technisch Verantwortlichen des Basler Geothermie-Projektes. Markus Häring habe das Einpressen des Wassers im Dezember 2006 zu spät gestoppt. Damit sei der 57-Jährige schuld an den Schäden, die die stimulierten Erdstöße verursachten und habe fahrlässig gehandelt, so Staatsanwalt Thomas Hug gestern im Plädoyer vor dem Basler Gericht. Für die Verteidigung sind die Vorwürfe dagegen unhaltbar. "Auf die Anklage hätte verzichten werden müssen", so Verteidiger Stefan Suter. Er plädierte für Freispruch.

Tiefengeothermie (DHM) sei zwar ein "visionäres" und "zukunftsgerichtetes Projekt", so der Staatsanwalt. Deshalb sei es "selbstverständlich", dieses zu prüfen und gegebenenfalls zu fördern. Allerdings spiele dabei die Abwägung ...

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