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Sparstrumpf reicht nicht

BZ-SERIE: Haben Mieter einen Rechtsanspruch darauf, dass Vermieter die Kaution verzinsen?.  

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FREIBURG. Man kann sie in einer letzten Kneipentour auf den Kopf hauen, in eine neue Designer-Lampe investieren oder sich zur Linderung des Abschiedsschmerzes viel Rotwein und Schokolade davon kaufen: Wer aus seiner alten Wohnung auszieht und sie ordentlich hinterlässt, bekommt in aller Regel die Kaution zurück. Handelt es sich um reine Freundlichkeit des Vermieters, wenn er das Geld in der Zwischenzeit angelegt hat? Oder hat der Mieter einen Rechtsanspruch auf Zins und Zinseszins?

"Es kommt immer noch vor, dass Vermieter die Kaution einfach in einen Sparstrumpf stecken oder auf ihr eigenes Konto überweisen", sagt Friederike Hempel, ...

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