Das umstrittene Neuner-Gremium zur Kontrolle des EU-Rettungsschirms kann bestehen bleiben. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht seine Aufgaben jetzt stark zusammengestrichen.
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In der Regel müsse das Plenum des Bundestags entscheiden. Schon im letzten September hatte Karlsruhe in einem ersten Urteil erklärt, dass das Parlament an allen großen Entscheidungen zur Euro-Stabilisierung beteiligt werden muss. Schließlich trügen die Abgeordneten die Verantwortung für den Staatshaushalt. Ende September ...