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KARLSRUHE

Sondergremium mit beschränkter Vollmacht

Das umstrittene Neuner-Gremium zur Kontrolle des EU-Rettungsschirms kann bestehen bleiben. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht seine Aufgaben jetzt stark zusammengestrichen.  

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Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle verliest das Urteil.  | Foto: dpa
Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle verliest das Urteil. Foto: dpa
In der Regel müsse das Plenum des Bundestags entscheiden. Schon im letzten September hatte Karlsruhe in einem ersten Urteil erklärt, dass das Parlament an allen großen Entscheidungen zur Euro-Stabilisierung beteiligt werden muss. Schließlich trügen die Abgeordneten die Verantwortung für den Staatshaushalt. Ende September ...

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