Wer für eine Zigarettenpause nicht ausstempelt, kann zum Betrüger werden. Ein aktueller Fall zeigt, was Arbeitnehmer und Arbeitgeber beachten müssen und was das Arbeitsrecht dazu sagt.
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Es ist nicht einfach, Raucher und Nichtraucher im Betrieb zufriedenzustellen. Doch es gibt Möglichkeiten für einen gerechten Interessenausgleich, damit es nicht bis zum (Gerichts-)Streit kommen muss. Einen solchen gab es nun vor dem Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern. Mit dem Ergebnis, dass der Arbeitgeber Raucherpausen nur in den regulären Pausen erlauben muss.
Der aktuelle Fall
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