Account/Login

Sieben Punkte zur Wohnungsbesichtigung

Die Vermieter möchten die vermietete Wohnung besichtigen? So ohne Weiteres geht das zumeist nicht. Welche Rechte Mieter und Vermieter haben und wann man Nein sagen kann.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Wie lange die Mietwohnung besichtigt w...edigende Antwort: Das kommt darauf an.  | Foto: Christin Klose (dpa)
Wie lange die Mietwohnung besichtigt werden darf? Die unbefriedigende Antwort: Das kommt darauf an. Foto: Christin Klose (dpa)
An der Wohnungstür klingelt es. Die Vermieterin will die Wohnung besichtigen. Ganz so spontan darf sie das aber nicht. Und sie muss einen triftigen Grund haben, warum sie die vermieteten Räume sehen will. "Reine Neugierde, etwa um zu sehen, wie eine Mietpartei die Wohnung eingerichtet hat, ist kein berechtigter ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel