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Sicherheit mit Handlauf

  • Di, 27. September 2005
    Freiburg

     

Ein Treppengeländer schützt nicht nur Kinder.

Zur einer sicheren Treppe gehört auch ein schützendes Geländer, dessen Mindesthöhe laut Bauvorschrift 90 Zentimeter betragen muss.

"Der Sprossenabstand darf 12 Zentimeter nicht überschreiten, damit Kinderköpfe ...

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