Seit zehn Jahren setzt Weil am Rhein Krallen ein – nicht nur gegen Parksünder
Mit einem neuen Gesetz wurde die Nachverfolgung von Bußgeldbescheiden in der Schweiz erleichtert. Weil am Rhein hat sich schon vor Jahren selbst beholfen – mit Parkkrallen.
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Mit dem neuen Gesetz hat das baden-württembergische Justizministerium die Nachverfolgung nach einem Verkehrsverstoß durch Schweizer Autofahrer in Baden-Württemberg erleichtert. Bisher konnten die, wenn sie einen Strafzettel erhalten hatten, das Bußgeld umgehen, indem man nicht wieder in das Land reiste – oder sich bei der Einreise nicht erwischen ließ. Viele ...