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Egal ob in der alten rosa Variante oder als Euroführerschein im Scheckkartenformat: Irgendeine Form von Fahrerlaubnis sollte haben, wer sich hinter das Steuer setzt. Foto: Martin Pfefferle
ST. BLASIEN. Zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilte Martin Hauser, Direktor des Amtsgerichts St. Blasien, einen 50-jährigen Arbeitslosen, der sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr verantworten musste. Für eine Strafaussetzung zur Bewährung sah Richter Hauser angesichts zahlreicher einschlägiger Vorstrafen und ...