Weil er nach anfänglicher Leugnung seine Tat doch noch vor Gericht gestanden hat, fiel die Strafe für den sexuellen Missbrauch an einem Jugendlichen für den 26-Jährigen Täter geringer aus als gefordert.
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Das Amtsgericht Emmendingen hat einen heute 26-Jährigen wegen sexuellen Missbrauchs eines Jugendlichen gegen Entgelt zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Angeklagte gestand, nachdem er die Tat zunächst noch bestritten hatte. Weil dem Geschädigten so eine Zeugenaussage erspart blieb, senkte der ...