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Schutz vor Hundebissen

  • Mi, 17. Oktober 2001
    Südwest

     

Verwaltungsgerichtshof weist die Klage von Kampfhundebesitzern gegen Polizeiverordnung ab.

MANNHEIM (lsw). Die baden-württembergische Kampfhundeverordnung kann uneingeschränkt in Kraft bleiben. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) des Landes wies gestern in Mannheim die Klagen von knapp 100 Kampfhundebesitzern gegen die Verordnung ab. Den von den Klägern geltend gemachten Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes vermochten die Richter nicht zu erkennen.

Der Mensch genieße "überragenden Schutz" vor den Angriffen gefährlicher Hunde, sagte VGH-Präsident Karl-Heinz Weingärtner in der Urteilsbegründung. Eine gewisse Ungleichbehandlung sei hinzunehmen, weil die ...

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