"Schützen keine Spekulanten vor sich selbst"
Kunde klagt nach Verlusten.
HERBOLZHEIM/FREIBURG. Weil er nach dem Kauf von Aktienfonds hohe Verluste erlitten hatte, will ein Kunde aus Herbolzheim Schadenersatz von der Sparkasse Freiburg/Nördlicher Breisgau. Die Klage vor dem Landgericht Freiburg wird mit falscher Beratung begründet. Die Sparkasse sieht das anders und will auf Risiken hingewiesen haben. Von größerer Bedeutung ist ein anderer Punkt: Die möglichen Ansprüche des Klägers sind längst verjährt: drei Jahre nach dem Erwerb der Aktien.
Besonders verbraucherfreundlich sei diese Regelung des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) von 1998 nicht gerade, wie Richter Wetter am Dienstag beim Gütetermin erklärte, aber so sei nun ...