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Schönheitskur für die Mietwohnung

Solange sich durch den Mieter ausgeführte Verschönerungen wieder ohne Schaden entfernen lassen, sind sie erlaubt  

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Wem die Tür dunkelblau besser gefällt,...wieder die ursprüngliche Farbe haben.   | Foto: diy-academy/dpa/tmn
Wem die Tür dunkelblau besser gefällt, darf sie umlackieren. Beim Auszug sollte sie aber wieder die ursprüngliche Farbe haben. Foto: diy-academy/dpa/tmn
Um aus der neuen Wohnung ein gemütliches Zuhause zu machen, scheuen viele Mieter kaum Mühen. Allerdings sollten sie ihrer Kreativität nicht völlig freien Lauf lassen. Wenn die Pläne mit den Rechten des Vermieters kollidieren, müssen sie sich bremsen. Das Mietrecht lässt aber ...

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