Schnelles Internet in Südbaden - was Verbraucher wissen sollten
Gigabit-Internet? Brauchen Privatleute in der Regel gar nicht, sagt der Verbraucherschützer Oliver Buttler. Absurd sei, welch hohe Leistungsabschläge die Bundesnetzagentur Anbietern durchgehen lasse.
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BZ: Die Breitbandversorgung in Deutschland weist immer noch viele weiße Flecken auf, obwohl seit 2022 ein Rechtsanspruch auf schnelles Internet besteht. Wie können Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Ansprüche durchsetzen?
Buttler: Hier liegt in meinen Augen ein politischer Skandal vor, und zwar wegen der Definition von schnellem Internet. Die Bundesnetzagentur findet 15 Megabit (Mbit) pro Sekunde im Download ausreichend. Im Upload, also beim Hochladen von Daten, genügen sogar 5 Mbit. Diese Untergrenzen sind viel zu niedrig. Absurd finde ich auch, wie viele Abschläge bei der Leistung Verbraucher ...