Schlichterspruch ist unverbindlich
GASTBEITRAG: Rechtsanwalt Harsch erklärt das Vorgehen bei der Beantragung einer Schlichtung und beim Einrichten einer Schlichtungsstelle (Teil 2/2).
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Im April 2016 ist das sogenannte Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) in Kraft getreten. Damit wurde eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2013 in deutsches Recht umgesetzt. Ziel des Gesetzes ist es, die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer zu ermöglichen, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden. Neu ist, dass auch Mietstreitigkeiten damit geklärt werden können.
Einrichtungen oder Personen, die eine mietspezifische Schlichtungsstelle einrichten wollen, müssen beim Bundesamt für Justiz einen Antrag auf staatliche Anerkennung stellen. Voraussetzung ist, dass ein eingetragener Verein Träger der Schlichtungsstelle ist. Hierzu kann der Verein gegründet werden, wobei die gesetzlichen ...