Account/Login

Sanierung dank Grundstücksverkauf

Konrad Kaltenbach möchte den Jockeleshof in Hinterzarten erhalten / Vorerst gilt ein Entscheid aus dem Jahr 2001.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Eindrückliche Erscheinung: der Jockeleshof in Hinterzarten  | Foto: Joachim Frommherz
Eindrückliche Erscheinung: der Jockeleshof in Hinterzarten Foto: Joachim Frommherz

HINTERZARTEN. Der Verkauf von Baugrundstücken soll den Jockeleshof retten. Grundsätzlich hat die Gemeinde Hinterzarten kein Problem damit, entsprechende Grundstücke für Hof-Besitzer Konrad Kaltenbach auszuweisen. Nur muss sichergestellt sein, dass das eingenommene Geld auch komplett in die Sanierung des Hofes fließt. Vor einer endgültigen Entscheidung hat das Gremium in seiner Sitzung am vergangenen Dienstag nun die Verwaltung damit beauftragt zu prüfen, ob ein Treuhandkonto eingerichtet werden kann.

Alt, denkmalgeschützt und – sanierungsbedürftig: Der vor über 300 Jahren erbaute Jockeleshof in Hinterzarten. Stetig nagt der Zahn der Zeit an ihm. Sein Besitzer Konrad Kaltenbach will das Gebäude unbedingt erhalten. Das nötige Geld möchte er dadurch ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel