Rücknahmepflichten von Händlern: Wohin nur mit dem alten kaputten Gerät?
Wer ein neues Elektrogerät kauft, darf sein Altgerät beim Händler abgeben. Das gilt auch für den Versandhandel. So sagt es das Gesetz. Doch in der Realität hadern viele Händler mit der Gesetzeslage.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
Es war ein schleichender Tod. Erst ein kurzes Flackern, dann wurde es immer länger. Am Ende war es ein Dauerflackern, nicht auszuhalten. Klare Sache – der beleuchtete große Badezimmerspiegel war nicht mehr zu gebrauchen. Die klare Auskunft vom Möbelhaus, wo wir ihn vor fünf Jahren gekauft hatten: Die LED-Lichter lassen sich nicht reparieren, es muss ein neuer Spiegel her. Die freilich können teuer werden. Um die 1500 bis 2000 Euro veranschlagen Möbelhäuser ...