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Handel

Rücknahmepflichten von Händlern: Wohin nur mit dem alten kaputten Gerät?

Michael Saurer
  • Di, 30. Juli 2024, 08:00 Uhr
    Wirtschaft

     

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BZ-Abo Wer ein neues Elektrogerät kauft, darf sein Altgerät beim Händler abgeben. Das gilt auch für den Versandhandel. So sagt es das Gesetz. Doch in der Realität hadern viele Händler mit der Gesetzeslage.

Es war ein schleichender Tod. Erst ein kurzes Flackern, dann wurde es immer länger. Am Ende war es ein Dauerflackern, nicht auszuhalten. Klare Sache – der beleuchtete große Badezimmerspiegel war nicht mehr zu gebrauchen. Die klare Auskunft vom Möbelhaus, wo wir ihn vor fünf Jahren gekauft hatten: Die LED-Lichter lassen sich nicht reparieren, es muss ein neuer Spiegel her. Die freilich können teuer werden. Um die 1500 bis 2000 Euro veranschlagen Möbelhäuser ...

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