"Rilax"-Gegner unterliegen
Bundesverwaltungsgericht weist Klage der elf Kommunen der Baar gegen Luftwarteraum zurück.
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LEIPZIG/DONAUESCHINGEN. Kommunen müssen vor der Bestimmung einer Anflugroute zu einem Flughafen nicht angehört werden: Mit diesem Urteil wies das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Klage von elf Kommunen der Baar ab, die gegen die Einrichtung des Luftwarteraumes "Rilax" über dem Raum Bad Dürrheim/Donaueschingen/Villingen-Schwenningen für den Anflug auf Zürich geklagt hatten. Die Richter widersprachen damit einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg.
"Rilax" ist zehn Kilometer breit und 20 Kilometer lang. Die elf Kommunen beschwerten sich, sie seien vor der Ausweisung dieses Warteraumes vor ...