Richter: "Sie sind ein armer Tropf"
Angeklagter wird in geschlossene Einrichtung eingewiesen.
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. Einem psychisch erkrankten Mann aus dem Kinzigtal können die von ihm begangenen Straftaten mit Körperverletzungen infolge Schuldunfähigkeit zum Tatzeitpunkt nicht zur Last gelegt werden. Zu diesem Ergebnis kam das Schöffengericht des Landgerichtes Offenburg im Prozess gegen einen 44-Jährigen. Ihm wurde Maßregelvollzug zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet, aber auf Bewährung ausgesetzt.
Ankläger Jochen Wiedemann warf dem in der Vergangenheit bereits straffällig gewordenen Mann drei Straftaten mit Körperverletzungen an verschiedenen Orten im Kinzigtal vor. Grundlos verteilte er Frauen Schläge mit der Hand oder mit einer Getränkeflasche. Der seit längerem arbeitslose Mann gab an, dass ...