Richter durfte gerügt werden
BGH hält Ermahnung von Thomas Schulte-Kellinghaus wegen zu wenig erledigter Fälle für rechtmäßig.
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KARLSRUHE/FREIBURG. Ein Richter darf gerügt werden, wenn er zu gründlich arbeitet und deshalb erheblich weniger Fälle erledigt als seine Kollegen. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) im Fall des Freiburger Richters Thomas Schulte-Kellinghaus.
Schulte-Kellinghaus ist Zivilrichter am Freiburger Außensenat des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe. Er erledigt seit Jahren deutlich weniger Verfahren als andere OLG-Richter, weil er sich für seine Fälle besonders viel ...