Altersvorsorge
Reform der Reform: Junge Abgeordnete gehen auf die Barrikaden
Junge Abgeordnete gehen auf die Barrikaden – sie sehen sich durch die Reform der Altersvorsorge benachteiligt.
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Was wurde 2008 beschlossen?
Früher erhielten Abgeordnete eine staatliche Altersvorsorge (Pension). Mit der Reform, die 2011 in Kraft trat, wurde das hinfällig. Stattdessen mussten Abgeordnete, die neu in den Landtag kamen, selbst für ihr Alter vorsorgen. Deshalb wurden die Diäten um ein Drittel angehoben. Die Abgeordneten erhalten zudem monatlich eine Pauschale für die Altersvorsorge – das sind derzeit 1679 Euro – zusätzlich zu ihrer Diät von derzeit 7616 Euro im Monat.
Was stört die Politiker daran?
Die seit der Reform neu in den Landtag gekommenen Abgeordneten haben realisiert, dass sie mit ihrer privaten Altersvorsorge schlechter fahren als ihre Kollegen mit der staatlichen Pension – ein Grund sind die niedrigen Zinsen auf dem Kapitalmarkt. Die Landtagsverwaltung gibt ein Beispiel: Wenn ein Abgeordneter 13 Jahre lang theoretisch den maximal möglichen Satz von 1187 Euro in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen würde, hätte er einen Rentenanspruch von 812 Euro pro Monat. Mit der wieder als Option geplanten staatlichen Altersversorgung bekäme er nach 13 Jahren im Parlament aber eine Pension von 2475 Euro.
Was ist nun geplant?
Künftig sollen Abgeordnete eine Wahlmöglichkeit zwischen dem Zuschuss zur privaten Altersvorsorge und der staatlichen Pension haben. Für jedes Jahr im Landtag erwirbt ein Abgeordneter, der sich für die staatliche Pension entscheidet, einen Anspruch von 2,5 Prozent der derzeitigen monatlichen Diät von 7616 Euro, das sind derzeit rund 190 Euro. Die Höchstversorgung wird nach 26 Mandatsjahren mit 65 Prozent erreicht – das entspräche einer Pension von rund 4950 Euro. Zudem steigt das Budget der Abgeordneten für eigene Mitarbeiter von 5409 auf 10 438 Euro. Auch wird die steuerfreie Kostenpauschale von 1548 Euro auf 2160 Euro erhöht.
Warum gibt es an
den Plänen Kritik?
Der Steuerzahlerbund erinnert an den Beschluss 2008: So sei die Erhöhung der Diäten um rund ein Drittel auch erfolgt, weil sich die Abgeordneten selbst um die Altersvorsorge kümmern müssen. Nun soll es die Option auf die staatliche Pension geben – aber die Erhöhung der Diäten wird nicht zurückgenommen. Hans-Ulrich Rülke (FDP) sagt, was die Politik dem Bürger zumute (die private Vorsorge), müsse man auch Politikern zumuten.
Was kostet die
nun geplante Reform?
Die höhere Kostenpauschale führt laut Gesetzentwurf zu jährlichen Mehrkosten von 1,05 Millionen Euro pro Jahr; die der Mitarbeiterbudgets schlägt mit 10,9 Millionen Euro zu Buche. Die Kosten für die Rückkehr zur Pension seien dagegen "im Voraus nicht bezifferbar", da sie von der künftigen Zahl der Abgeordneten und der Dauer ihrer Mitgliedschaft im Landtag abhingen. Der Steuerzahlerbund beziffert die Mehrkosten für die vereinbarten Maßnahmen auf mehr als 20 Millionen Euro pro Jahr.
Gibt es Erfahrungen mit
der staatlichen Altersvorsorge?
Von den 16 Bundesländern haben derzeit zwölf eine staatliche Altersversorgung, auch der Bundestag setzt auf Pensionen. Das Bundesland Sachsen hat ein Wahlrecht eingeführt. Die Länder Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein setzen wie bislang auch Baden-Württemberg allein auf die private Vorsorge. Nordrhein-Westfalen hat dafür eigens ein Versorgungswerk geschaffen, dem der Landtag von Brandenburg beigetreten ist.
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