RECHT UND GERECHTIGKEIT: Jeder und jede muss die Chance haben, sein Recht einzuklagen
BZ-SERIE (8): Ulrich Lusche über den Menschenrechtsartikel, der den Anspruch formuliert, dass jeder gegen Verletzungen der Grundrechte vor Gericht ziehen darf.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
LÖRRACH. Vor 60 Jahren legten die Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte fest. Amnesty international und andere Lörracher Organisationen würdigen dieses Ereignis mit einer Ausstellung im Museum am Burghof. Die BZ veröffentlicht in einer Serie täglich einen Menschenrechtsartikel – ergänzt durch den Kommentar eines prominenten Bürgers. Heute schreibt der CDU-Landtagsabgeordnete Ulrich Lusche über Artikel 8.
Es mag dem Leser hierzulande als Selbstverständlichkeit erscheinen, was Artikel 8 der Erklärung der Menschenrechte formuliert: Dass jeder einen Anspruch hat, ...