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RECHT UND GERECHTIGKEIT: Im Rechtsstaat darf keine Strafe ohne Gesetz erfolgen

BZ-SERIE (11): Richter Jens Münch über Artikel 11 der Menschenrechtserklärung / Regelung für Prozess und Strafe.  

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LÖRRACH. Vor 60 Jahren legten die Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte fest. Amnesty international und andere Lörracher Organisationen würdigen dieses Ereignis mit einer Ausstellung im Museum am Burghof. Die Badische Zeitung begleitet dieses Projekt und veröffentlicht in einer Serie täglich einen Menschenrechtsartikel – ergänzt durch einen Kommentar. Heute schreibt Jens Münch, Richter am Amtsgericht Lörrach, über den Artikel 11.

Artikel 11 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) enthält zwei wesentliche Verfahrensgarantien, die kurz erläutert werden sollen: In Abs. 1 ist die so genannte Unschuldsvermutung festgeschrieben. Die ...

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