Rechnen zuungunsten der Grünen
Die Ökopartei sieht sich bei der Wahl eines neuen Verfassungsrichters ausgebremst – eine Abmachung versprach ihr das Vorschlagsrecht.
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KARLSRUHE/FREIBURG. Die Grünen dürfen bald einen zweiten Verfassungsrichter vorschlagen. So eine Abmachung von 2016. Doch nun regt sich Unmut in Karlsruhe. Viele der amtierenden Richter befürchten, dass die Grünen die traditionelle Balance zwischen den politischen Blöcken von Union und SPD durcheinanderbringen.
Das Bundesverfassungsgericht ist das Staatsorgan, dem die Deutschen am meisten vertrauen, weil es der Politik auf die Finger schaut, die Verhältnismäßigkeit der Mittel wahrt und manchmal auch einen vernünftigen Kompromiss durchsetzt. Es besteht aus zwei Senaten mit je acht Richtern. Der Erste Senat wahrt vor allem die ...