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Räumen, streuen ist Bürgerpflicht

Hausbesitzer und Mieter müssen an ihre Verantwortung denken.  

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LAHR. Wenn Frau Holle ihre Betten schüttelt, dann freut es die Kinder, meist auch Erwachsene, doch letztere müssen daran denken, dass Schnee auch Verpflichtungen mit sich bringt. Immerhin gibt es eine städtische Satzung, die festlegt, dass an Werktagen bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen dafür erst bis 8 Uhr die Gehwege geräumt und gestreut sind. Wenn es zwischendrin schneit oder Schnee- und Eisglätte auftreten, darf man nochmals antreten.

Franz Eckenfels, Leiter des Bau-und Gartenbetriebs (BGL) der Stadt, der für den öffentlichen Streu- und Räumdienst zuständig ist, hat ...

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