Radler zahlen ihre Zeche
Auf dem Drahtesel gilt eine Promillegrenze von 1,6 / Darüber hinaus droht Führerscheinentzug.
Jens Rademacher
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OFFENBURG. Eine Bahnunterführung im Süden Offenburgs, vor rund 14 Tagen: Wegen einer Schlägerei rückt die Polizei an. Der Geschädigte hat 1,7 Promille Alkohol im Blut und erzählt, er sei mit dem Fahrrad gekommen. Neben einer Geldstrafe von 500 Mark droht ihm deshalb jetzt der Führerscheinentzug. Denn: Promillegrenzen gibt es nicht nur für Autofahrer, sondern auch für Radler.
Und mit zu viel Alkohol im Blut laufen Radler sogar Gefahr, den Führerschein zu verlieren. Der Grenzwert liegt allerdings deutlich höher als beim Auto: "Für Radfahrer gilt eine Promillegrenze von 1,6", erläutert Gerold Müller von der Pressestelle ...