Rabiater Autofahrer soll zahlen

Offenburger wegen Nötigung, Bedrohung und Sachbeschädigung zu Geldstrafe und drei Monaten Fahrverbot verurteilt.  

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OFFENBURG/FREIBURG. Ein schneller Golf-Fahrer aus Offenburg wird, sollte seine Verurteilung wegen Nötigung, Bedrohung und Sachbeschädigung auf der Autobahn bei Neuenburg durch einen Strafrichter des Amtsgerichts Freiburg vom vergangenen Montag rechtskräftig werden, drei Monate auf Schusters Rappen, einen Drahtesel oder den öffentlichen Nahverkehr umsteigen müssen. Die Zahlung einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu je 15 Euro kommt dazu.

Eilig hatte es der Angeklagte gegen Mittag des 25. Februar 2014 auf der Fahrt von Offenburg nach Basel auf Höhe von Neuenburg. Das gab er unumwunden zu, als er vom Strafrichter zu seiner damaligen Fahrweise befragt wurde. Das musste er in ...

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