Prozess endet mit einem Freispruch
Wegen "eklatanter Widersprüche" in den Zeugenaussagen konnte das Amtsgericht dem Angeklagten zwei Diebstähle nicht beweisen.
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BAD SÄCKINGEN. Mit einem Freispruch endete der Prozess vor dem Amtsgericht Bad Säckingen gegen einen 45-jährigen Bad Säckinger wegen Diebstahls in zwei Fällen.
Nach drei Verhandlungstagen kam Richter Stork gestern zum Ergebnis, dass die Beweislage eine Verurteilung nicht rechtfertige. Er folgte damit dem Plädoyer der ...