Protestanten schließen auf
Neben dem Nachtragsetat 2007/2008 beschließt der Landtag den Staatskirchenvertrag.
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STUTTGART (epd/dpa). Der baden-württembergische Landtag hat das "Gesetz zu dem Evangelischen Kirchenvertrag Baden-Württemberg und zu der Römisch-katholischen Kirchenvereinbarung Baden-Württemberg", den so genannten Staatskirchenvertrag, in seiner gestrigen Sitzung einstimmig beschlossen. Als letzte der 23 evangelischen Landeskirchen in Deutschland erhielt damit auch die württembergische Kirche einen solchen Vertrag. Außerdem wurde der Nachtragsetat für 2007/2008 beschlossen.
Der Staatskirchenvertrag regelt die Beziehungen zwischen Land und Kirche. So sichert das Land unter anderem die Ausbildung von Pfarrern und Religionslehrern an den ...