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Probleme mit der Grundsicherung

Gesetz muss nachgebessert werden / 1300 Anträge abgelehnt.  

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Mit dem 1. Januar 2003 hat Deutschland ein neues Gesetz, das Grundsicherungsgesetz (GSiG). Es sollte vor allem die verschämte Armut bekämpfen, also verhindern, dass Bedürftige keine Sozialleistungen einfordern, weil das die Gefahr barg, dass Angehörige finanziell in Anspruch genommen werden. Doch nun, vier Monate nach der Einführung, zeigt sich, dass das GSiG heftige Geburtswehen hat: "Das Gesetz ist gut gemeint, muss aber deutlich nachgebessert werden", so Uwe Würthenberger, Abteilungsleiter für Hilfe in Notlagen beim Sozialamt.

Die überraschende erste Bilanz des neuen Gesetzes: In Freiburg bekommt rund die Hälfte aller Menschen, die Leistungen aus der Grundsicherung erhalten - das sind ...

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