Baden-Württemberg
Premiere im Land: Der Weg für das Bienen-Volksbegehren ist frei
Erstmals dürfen Bürger in Baden-Württemberg direkt über einen Gesetzentwurf befinden: Das Volksbegehren für mehr Artenschutz "Rettet die Bienen" ist rechtlich zulässig.
Jens Schmitz & dpa
Mi, 14. Aug 2019, 21:47 Uhr
Südwest
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