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Plädoyer für eine hohe Haftstrafe

Staatsanwalt: Keine Bewährung für Griff in Gerichtskasse.  

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OFFENBURG. Wegen Untreue in 104 Fällen hat der Leitende Oberstaatsanwalt Roland Stumpp gestern im Verfahren gegen die frühere Leiterin der Gerichtszahlstelle beim Amtsgericht eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten gefordert. Die 55-jährige Justizbeamtin hatte 14 Jahre lang in die Gerichtskasse gegriffen und 505 000 Euro abgezweigt. Ihr Verteidiger verwies auf das Versagen sämtlicher Kontrollinstanzen und plädierte für eine Bewährungsstrafe. Für Stumpp lässt dies die Schwere der Schuld nicht mehr zu.

"Das Leben schreibt die besten Geschichten", leitete der Chef der Offenburger Staatsanwaltschaft gestern sein Plädoyer vor der Ersten Großen Strafkammer des Landgerichts ein und fasste zusammen: "Brave Beamtin plündert die Kasse ihres Dienstherrn und bleibt jahrelang unentdeckt." Allein in ...

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