Pflegeleiter sehen Auskunftspflicht über Impfstatus kritisch
Das Land plant, dass Pflegeheim-Mitarbeiter ihren Arbeitgeber über ihren Impfstatus informieren sollen. Wie sehen das Pflegeheimleiterinnen und -leiter? Eine Umfrage in Bad Säckingen.
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Das Infektionsschutzgesetz sieht bereits heute vor, dass Arbeitgeber in bestimmten Bereichen wie Krankenhäusern oder Arztpraxen private Daten ihrer Beschäftigten über deren Impfstatus verarbeiten dürfen. In diese Liste sollen nun auch Pflegeheime aufgenommen werden, verlangt die baden-württembergische Regierung. Die Begründung: Mitarbeitende in Pflegeheimen seien ...