Account/Login

Autos

Parkplatzrempler werden in der Schweiz nicht bestraft

Auf den Parkplätzen ist es ein Massenphänomen, sagt die Polizei. Doch anders als in Deutschland werden Parkplatzrempler in der Schweiz nicht bestraft. Einfach wegfahren dürfen sie aber auch nicht.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
„Wie in Deutschland genügt es au...rten“, sagt der Polizeisprecher.  | Foto: Jaruek (Adobe Stock)
„Wie in Deutschland genügt es auch bei uns in der Schweiz nicht, einfach einen Zettel hinter den Scheibenwischer zu klemmen, sondern man muss auf den Geschädigten warten“, sagt der Polizeisprecher. Foto: Jaruek (Adobe Stock)
Parkplatzrempler gibt es natürlich auch in der Schweiz, und in nicht wenigen Fällen verschwinden die Verursacher, ohne sich um die Schadensregulierung zu kümmern. "Es ist ein Massendelikt, gerade auf Parkplätzen von Einkaufszentren und in Parkhäusern", schildert Roland ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel