Ortsabwesenheit statt Urlaub
Arbeitslosengeld-Bezieher sollten nicht einfach wegfahren.
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Die Ferienzeit steht bevor – und auch die mehr als 6500 Menschen im Bezirk der Arbeitsagentur Freiburg, die als Jobsucher Arbeitslosengeld (ALG) beziehen, sowie die mehr als 21 000 Menschen im Bezirk, die Arbeitslosengeld II (ALG II) erhalten, denken vielleicht über Ferien nach. Doch Urlaub ist für sie so nicht vorgesehen, sondern höchstens "Ortsabwesenheiten". Die zuständigen Behörden haben in einer Mitteilung an die Presse darauf hingewiesen, dass auch diese der Genehmigung bedürfen. Ansonsten droht die Einstellung der Leistungen.
"Wir haben keine Statistik darüber, wie viele Bezieher von Arbeitslosengeld in den Urlaub fahren oder bei wie vielen die Leistungen gestoppt werden, weil ...