Ortenauer Indoorspielplatzbetreiberin muss kein Schmerzensgeld an Eltern zahlen
Eine Fünfjährige bricht sich den Arm bei der Kollision mit einem Kind, das von der Rutsche saust. Die Eltern klagten vor dem Landgericht Offenburg auf Schmerzensgeld.
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Die Berufungskammer des Landgerichts Offenburg hat jetzt entschieden, dass die Betreiberin eines Indoorspielplatzes nicht für den Armbruch einer fünfjährigen Besucherin haftet, den diese durch den Zusammenstoß mit einem rutschenden Kind erlitten hat.
Beim ...